Zur Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit haben wir uns zu einer Bürogemeinschaft zusammengeschlossen,
in der jeder Anwalt eigenverantwortlich und rechtlich selbständig tätig ist. Durch die unterschiedliche
Spezialisierung der Anwälte bieten wir Ihnen dabei ein breites fachliches Spektrum. Und da Sie
ausschließlich
einen Anwalt mandatieren, können Sie sich darauf verlassen, dass der fachlich spezialisierte und gut von
Ihnen informierte Anwalt ihr fester Ansprechpartner und Vertreter gegenüber der Gegenseite sowie bei
Gerichten und Behörden ist. Daneben profitieren Sie aber auch vom fachlichen Austausch innerhalb der
Bürogemeinschaft.
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liegt allein bei Dr. Dr. Philipp Roth.